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KfW-Förderung für Planung und Baubegleitung im Neubau

Bis zu 5.000 Euro Zuschuss für unabhängigen Sachverständigen

Eigentümer eines Niedrigenergiehauses im Gespräch mit einem Energieberater der KfWBild größer anzeigen
Ein energiesparender Neubau erfordert sehr gute Fachplanung und qualifizierte Begleitung in der Bauphase. Die Kosten für einen Sachverständigen lassen sich mit KfW-Förderung reduzierenFoto: KfW-Bildarchiv / Jens Steingässer

Achtung: Die Neubau-Förderung im Programm "BEG Wohngebäude - Kredit Effizienzhaus (261)" wurde eingestellt. Damit entfällt auch die Zuschussförderung für Planung und Baubegleitung. Diese Förderungen stehen aktuell für Neubauten zur Verfügung:

Im Rahmen der Planung, Antragstellung und Durchführung eines von der KfW geförderten Neubaus ist zur Unterstützung der Bauherrn ein Experte / Sachverständiger erforderlich. Einen solchen unabhängigen Sachverständigen finden Bauherren in der Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes unter www.energie-effizienz-experten.de.

Der Sachverständige übernimmt Beratung, Planung und Baubegleitung und garantiert damit eine bestmögliche Qualität beim Hausbau. Einen Wermutstropfen gibt es allerdings für Bauherren, denn für die Beratung und Baubegleitung fallen zusätzliche Kosten an. Die Höhe dieser Kosten ist abhängig vom Umfang des Bauvorhabens und sollte mit dem Sachverständigen im Vorfeld besprochen werden.

Zuschuss für Baubegleitung und Fachplanung im Neubau entlastet Bauherren bei den Kosten
Entlastung bei den Sachverständigen-Kosten gibt es auch durch eine Förderung der KfW. Der Zuschuss für energetische Fachplanung, Baubegleitung sowie Nachhaltigkeitszertifizierung wird direkt mit dem Förderantrag im Programm "BEG Wohngebäude - Kredit Effizienzhaus (261)" mitbeantragt, es ist keine zusätzliche Antragstellung nötig. Der Zuschuss deckt 50 Prozent der Kosten ab.

Diese Zuschüsse sind möglich für Fachplanung, Baubegleitung sowie Nachhaltigkeitszertifizierung:

  • Für Ein- und Zweifamilienhäuser werden maximal 10.000 Euro förderfähige Kosten anerkannt. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent, maximal sind also 5.000 Euro Zuschuss pro Wohneinheit möglich.
  • Für Mehrfamilienhäuser mit drei und mehr Wohneinheiten werden maximal 4.000 Euro förderfähige Kosten pro Wohneinheit anerkannt (max. 40.000 Euro pro Vorhaben). Auch hier beträgt der Zuschuss 50 Prozent, maximal sind also 2.000 Euro Zuschuss pro Wohneinheit möglich (insgesamt max. 20.000 Euro pro Vorhaben).
  • Wer ein sogenanntes Effizienzhaus NH-Klasse baut, benötigt für die Förderung eine Nachhaltigkeitszertifizierung. Auch für die Kosten dieser Nachhaltigkeitszertifizierung gibt es einen Zuschuss von der KfW. Dieser beträgt - wie bei der Baubegleitung - maximal 5.000 Euro für ein Ein- oder Zweifamilienhaus. Für ein Mehrfamilienhaus sind 2.000 Euro Zuschuss pro Wohneinheit möglich. Der Zuschuss für die Nachhaltigkeitszertifizierung kann zusätzlich zum Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung beantragt werden.
 
 
 
Quelle: KfW / aktion pro eigenheim
 

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